Stimm für Kirche: Wahlen zum Kirchenvorstand im Oktober 2024

KV-Wahlen 2024
Bildrechte Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Am 20. Oktober 2024 werden neue Kirchenvorstände in Bayern gewählt. Wählen Sie mit. Und lassen Sie sich wählen. Seien Sie da für die Menschen in Fürberg.

Alle wichtigen Infos rund um die Wahl gibt es ganz einfach hier.

Sie wollen sich noch besser und persönlich infomieren, weil Sie sich dafür interessieren zu kandidieren? Dann kommen Sie zur Info-Veranstaltung am Samstag, 24.2., 10-16 Uhr, Gustav-Adolf-Gedächtniskirche Nürnberg (alle Infos dazu und Anmeldemöglichkeit hier)

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen auf Augenhöhe.

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die von den Gemeindegliedern Gewählten oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für Aktivitäten, rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Ergänzt wird das in unserer Gemeinde aus neun Mitgliedern bestehende Gremium durch den Gemeinde-Pfarrer.

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Auch durch Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen und bei der Anstellung von Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für Gottesdienste, fördern das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.