Wahlergebnis der Kirchenvorstandswahl am 20.10.24

KV-Wahl2024
Bildrechte Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Am 20. Oktober 2024 haben wir die Wahl für den neuen Kirchenvorstand in Fürberg abgeschlossen. Gewählt wurden:

Claudia Bergmann, Andreas Gierth, Nicole Heller, Till Mößner, Friederike Prauße, Bastian Schiller (unten noch einmal die Wahlvorstellung zum Anschauen!)

Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen Gottes Segen im neuen Amt und überhaupt :-)

Außerdem haben kandidiert: Anke Kohl, Angela Kügler, Andrea Porsch, Christa Schiener-Kerschbaum, André Hofmann und Holger Pals. Wir danken ihnen vielmals für ihre Bereitschaft zu Kandidatur, wünschen, wie den Gewählten, Gottes freundlichen Segen und freuen uns weiterhin auf viele gute Begegnungen in der Lukas-Gemeinde.

Bis zum 3.11. läuft die Frist zur Wahlanfechtung. Und bis zum 13.11. müssen dann noch vom neu gewählten Kirchenvorstand zwei weitere wählbare Gemeindemitglieder berufen werden. Am 1.12. (1. Advent) führen wir dann den kompletten neuen KV im Gottesdienst in sein Amt ein, verabschieden die bisherigen Kirchenvorstände und bedanken uns bei den Kandidierenden, die nicht zum Zuge kamen.

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KV-Wahl 2024
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Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen auf Augenhöhe.

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die von den Gemeindegliedern Gewählten oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für Aktivitäten, rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Ergänzt wird das in unserer Gemeinde aus acht Mitgliedern bestehende Gremium durch den Gemeinde-Pfarrer.

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Auch durch Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen und bei der Anstellung von Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für Gottesdienste, fördern das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.