Förderverein für den Mehrgenerationenchor "Choralle"

​Der Chor "Choralle" hat seit Januar 2023 einen eigenen Förderverein, der die ideelle und finanzielle Förderung unseres Chores zum Zweck hat. Sie können mit dem Beitrittsformular, das Sie ganz unten auf der Seite zum Herunterladen finden, Fördermitglied für 24,-€ im Jahr werden, oder auch ohne Mitgliedschaft spenden und natürlich ohne Mitgliedschaft oder Spenden einfach im Chor mitsingen.

Förderverein der „Choralle – Ein Chor für alle“

der Lukas-Gemeinde Fürberg e.V.
c/o Lukas-Gemeinde Fürberg, Eichenstr. 9, 90768 Fürth
Tel.: 0911-9993806  
E-Mail: choralle@gmx.de
Vertretungsberechtigte
1. Vorsitzende: Susanne Rosenthal
2. Vorsitzende: Nadine Zuber
Kassenwart: Sebastian Köth
Kontoverbindung
VR Bank Metropolregion Nürnberg eG
IBAN: DE34 7606 9559 0001 7701 28

Hinweise zum Datenschutz

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Mailadresse auf. Diese Informationen werden im EDV-System des Kassenwarts mit Eintrittsdatum gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Mitgliederverzeichnisse bzw. Mitgliederlisten werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
Der Förderverein nimmt zu den Mitgliedern des Vereins per Mail oder postalisch Kontakt auf, um Satzungsanforderungen zu erfüllen oder die Mitglieder über das Geschehen im Verein, Mitgliederbelange oder Informationen über und von Mitgliedern weiterzugeben. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Mitgliedsantrag stimmen Sie dieser Kommunikationsform ausdrücklich zu.
Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.